EBArbSchV · Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes EBArbSchV чл. 2Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. ← Предишен · чл. 1 Съдържание