DRiG · Deutsches Richtergesetz
DRiG чл. 3Dienstherr
Abschnitt 1 Einleitende Vorschriften
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.
DRiG · Deutsches Richtergesetz
Abschnitt 1 Einleitende Vorschriften
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.