BMG чл. 48Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Unterabschnitt 2 Melderegisterauskunft
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.
Unterabschnitt 2 Melderegisterauskunft
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.