BMeldDigiV чл. 10Meldebestätigung der elektronischen Anmeldung
Die Zuzugsmeldebehörde übermittelt nach Durchführung der elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes eine elektronische Bestätigung über die Anmeldung nach § 24 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes zur Weiterleitung an die meldepflichtige Person mit folgenden Daten an das Verwaltungsportal: 1.
Familienname
0101a bis 0105a,
2.
Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
0301, 0302,
3.
Doktorgrad
0401,
4.
Geburtsdatum
0601,
5.
Einzugsdatum
1301, 1301a, 1305,
6.
Datum der Anmeldung
1311,
7.
Anschrift
1201 bis 1212,
8.
alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung
1213.