2. BMeldDÜV чл. 8Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 64 des Straßenverkehrsgesetzes nach einer Änderung des Geburtsnamens oder des Vornamens einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Aktualisierung der dort im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister über diese Person gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten (KBA-Registermitteilung): Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
1.
Familienname
0101a,
2.
Geburtsname
0201a,
3.
Vornamen
0301, 0303,
4.
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
0601 bis 0603,
5.
Geschlecht
0701,
6.
Datum des zugrunde liegenden Rechtsaktes
0205, 0304,
7.
Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Namensänderung veranlasst hat
0206, 0305.
Im Falle einer Änderung des Geburtsnamens ist der bisherige Geburtsname ebenfalls zu übermitteln.