DE · BmAusV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- чл. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 7 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt
- чл. 9 Prüfungsbereich Vorarbeiten zur Herstellung eines Bogens
- Abschnitt 3 Gesellenprüfung
- чл. 10 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 11 Inhalt
- чл. 12 Prüfungsbereiche
- чл. 13 Prüfungsbereich Herstellen eines spielfertigen Bogens
- чл. 14 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- чл. 15 Prüfungsbereich Planung und Konstruktion
- чл. 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten