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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO чл. 28Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen

Kapitel 28 Donau

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Ein Kleinfahrzeug das mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, darf die Altwässer, insbesondere Wasserflächen hinter Parallelwerken oder Leitdämmen, nicht befahren. Satz 1 gilt nicht für 1.

ein Fahrzeug, das zur Ausübung eines Berufsfischereirechtes oder Jagdrechtes benutzt wird;

2.

Zu- und Abfahrten von Liegeplätzen, die von der zuständigen Behörde zugelassen sind.