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Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 4 Zuständige Behörde
- чл. 5 Identitätsnachweis
- чл. 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
- чл. 7 Übersetzungen
- чл. 8 Gebühren und Auslagen
- Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung
- чл. 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
- чл. 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
- чл. 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- чл. 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- чл. 13 Amtlicher Berechtigungsschein
- чл. 14 Befreiungsmöglichkeiten
- чл. 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
- чл. 15a Erweiterung des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
- чл. 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
- чл. 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
- чл. 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
- чл. 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
- Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
- чл. 20 Medizinische Tauglichkeit
- чл. 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- чл. 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- чл. 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
- чл. 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
- чл. 25 Fahrzeit
- чл. 26 Nachweis der Fahrzeiten
- чл. 27 Anerkennung von Fahrzeit
- чл. 28 Schifferdienstbuch
- Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
- чл. 29 Decksleute
- чл. 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
- чл. 31 Matrose und Matrosin
- чл. 32 Bootsleute
- чл. 33 Steuerleute
- чл. 34 Maschinenkundige
- чл. 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
- Abschnitt 3 Führungsebene
- чл. 37 Erwerb des Unionspatentes
- чл. 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
- чл. 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
- чл. 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
- Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
- чл. 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
- чл. 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
- чл. 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
- чл. 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
- чл. 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
- Abschnitt 5 Sicherheitspersonal
- чл. 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- чл. 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
- чл. 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- чл. 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- чл. 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- чл. 51 Atemschutzgerättragende Personen
- чл. 52 Durchführung der Prüfungen
- Abschnitt 6 Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
- чл. 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
- чл. 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
- чл. 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
- чл. 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- чл. 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- чл. 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
- Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
- чл. 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
- чл. 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
- чл. 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
- чл. 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
- чл. 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
- чл. 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
- Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung
- чл. 65 Durchführung der Prüfung
- чл. 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- чл. 67 Zulassung zur Prüfung
- чл. 68 Prüfungskommissionen
- чл. 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
- чл. 70 Befreiungen und Erleichterungen
- чл. 71 Nachteilsausgleich
- чл. 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
- чл. 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
- чл. 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
- чл. 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
- чл. 76 Prüfungsordnung
- чл. 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
- Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
- чл. 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- чл. 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
- чл. 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
- чл. 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
- чл. 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
- чл. 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
- чл. 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
- Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal
- чл. 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
- чл. 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- чл. 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- чл. 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
- Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren
- чл. 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
- чл. 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
- Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
- чл. 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- чл. 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
- чл. 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
- чл. 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
- чл. 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses
- Teil 3 Besatzung
- чл. 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
- чл. 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
- чл. 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
- чл. 99 Nutzung neuer Technologien
- чл. 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen
- чл. 101 Betriebsformen
- чл. 102 Bordbuch
- чл. 103 Dienst- und Ruhezeiten
- чл. 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
- чл. 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
- чл. 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden
- чл. 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten
- чл. 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
- чл. 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
- чл. 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- чл. 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
- чл. 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren
- чл. 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren
- чл. 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
- чл. 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
- чл. 116 Abweichungen
- чл. 117 Ausnahmebewilligungen
- чл. 118 Zusätzliche Bestimmungen
- Teil 4 Pflichten
- чл. 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
- Teil 5 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 120 Ordnungswidrigkeiten
- Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung
- чл. 121 Überwachung
- чл. 122 Evaluierung
- Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- чл. 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
- чл. 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
- чл. 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
- чл. 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- чл. 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
- чл. 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
- чл. 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- чл. 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
- чл. 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
- чл. 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- чл. 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- чл. 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
- чл. 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
- чл. 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
- чл. 137 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- чл. 138 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
- чл. 139 Umtausch von Radarbescheinigungen
- чл. 140 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
- чл. 141 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
- чл. 142 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch