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Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

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Съдържание

  1. чл. 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
  2. чл. 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
  3. чл. 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
  4. чл. 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
  5. чл. 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
  6. чл. 6 Allgemeine Auskunftspflichten
  7. чл. 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
  8. чл. 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
  9. чл. 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
  10. чл. 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
  11. чл. 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
  12. чл. 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffsbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
  13. чл. 13 Ordnungswidrigkeitendatei
  14. чл. 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
  15. чл. 15 Zuständige Behörden der Länder
  16. чл. 16 Gleichwertigkeiten
  17. чл. 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
  18. чл. 18 Verordnungsermächtigungen
  19. чл. 19 Übertragung von Aufgaben
  20. чл. 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
  21. чл. 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftsteuer
  22. чл. 22 Bußgeldvorschriften
  23. чл. 23 Übergangsbestimmungen
  24. чл. 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
  25. чл. 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten