DE · 9. BImSchV
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Съдържание
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit
- чл. 2 Antragstellung
- чл. 2a Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben
- чл. 2b Projektmanager
- чл. 3 Antragsinhalt
- чл. 4 Antragsunterlagen
- чл. 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb
- чл. 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen
- чл. 4c Plan zur Behandlung der Abfälle
- чл. 4d Angaben zur Energieeffizienz
- чл. 4e Zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht
- чл. 5 Vordrucke und elektronische Dateiformate
- чл. 6 Eingangsbestätigung
- чл. 7 Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf
- Zweiter Abschnitt Beteiligung Dritter
- чл. 8 Bekanntmachung des Vorhabens
- чл. 9 Inhalt der Bekanntmachung
- чл. 10 Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Berichts
- чл. 10a Akteneinsicht
- чл. 11 Beteiligung anderer Behörden
- чл. 11a Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- чл. 12 Einwendungen
- чл. 13 Sachverständigengutachten
- Dritter Abschnitt Erörterungstermin
- чл. 14 Zweck
- чл. 15 Besondere Einwendungen
- чл. 18 Verlauf
- чл. 19 Niederschrift
- Vierter Abschnitt Genehmigung
- чл. 20 Entscheidung
- чл. 21 Inhalt des Genehmigungsbescheids
- чл. 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
- Zweiter Teil Besondere Vorschriften
- чл. 22 Teilgenehmigung
- чл. 23 Vorbescheid
- чл. 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
- чл. 24 Vereinfachtes Verfahren
- чл. 24a Zulassung vorzeitigen Beginns
- чл. 24b Verbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben
- Dritter Teil Schlussvorschriften
- чл. 24c Vermeidung von Interessenkonflikten
- чл. 25 Übergangsvorschrift