DE · 20. BImSchV
Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin)
Съдържание
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- чл. 3 Lagerung in Tanklagern
- чл. 4 Befüllung und Entleerung von Lagertanks oder beweglichen Behältnissen in Tanklagern
- чл. 5 Bewegliche Behältnisse
- чл. 6 Befüllung der Lagertanks von Tankstellen
- Dritter Teil Verfahren zur Messung und Überwachung
- чл. 7 Meßöffnungen und Meßplätze
- чл. 8 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- чл. 9 Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften
- чл. 10 Andere oder weitergehende Anforderungen
- чл. 11 Zulassung von Ausnahmen
- чл. 12 Zugänglichkeit der Normen
- чл. 13 Ordnungswidrigkeiten
- Fünfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- чл. 14 Übergangsregelung