BHO чл. 53Billigkeitsleistungen
Teil III Ausführung des Haushaltsplans
Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.
Teil III Ausführung des Haushaltsplans
Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.