BHO чл. 4Haushaltsjahr
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.