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Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Ziele des Gesetzes
- чл. 2 Geltungsbereich
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Allgemeine Pflichten
- Abschnitt 2 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- чл. 5 Ausnahmen von der Anwendung
- чл. 6 Arbeitsplatzausschreibung
- чл. 7 Bewerbungsgespräche
- чл. 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen
- чл. 9 Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern
- чл. 10 Fortbildung, Dienstreisen
- Abschnitt 3 Gleichstellungsplan
- чл. 11 Zweck
- чл. 12 Erstellung
- чл. 13 Inhalt
- чл. 14 Veröffentlichung und Kenntnisgabe
- Abschnitt 4 Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit
- чл. 15 Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
- чл. 16 Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben
- чл. 17 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
- чл. 18 Verbot von Benachteiligungen
- Abschnitt 5 Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau
- чл. 19 Wahl, Verordnungsermächtigung
- чл. 20 Bestellung
- чл. 21 Anfechtung der Wahl
- чл. 22 Vorzeitiges Ausscheiden
- чл. 23 Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung
- чл. 24 Rechtsstellung
- чл. 25 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten
- чл. 26 Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau
- чл. 27 Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
- чл. 28 Schutzrechte
- чл. 29 Ausstattung
- чл. 30 Zusammenarbeit und Information
- чл. 31 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 32 Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung
- чл. 33 Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren
- чл. 34 Gerichtliches Verfahren
- чл. 35 Fragerecht
- чл. 36 Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
- Abschnitt 6 Sonderregelungen, Statistik, Bericht und Übergangsbestimmungen
- чл. 37 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
- чл. 38 Statistik, Verordnungsermächtigung
- чл. 39 Bericht
- чл. 40 Übergangsbestimmung