Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

BEHV · Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

BEHV чл. 42Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen

Unterabschnitt 7 Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen

В силаОфициален текст

Vorgänge und Transaktionen gelten als abgeschlossen, wenn sämtliche Prüfungen im nationalen Emissionshandelsregister ohne Feststellung von Unregelmäßigkeiten beendet wurden.