BBesG · Bundesbesoldungsgesetz
BBesG чл. 74Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.