DE · AGOZV
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 3 Registrierung
- чл. 4 Pflichten der Betriebe
- чл. 5 Aufgaben des Bundessortenamtes bei Anbaumaterial von Obstarten
- чл. 6 Anforderungen an Standardmaterial von Obstpflanzen
- чл. 6a Anforderungen an Anbaumaterial von Zierpflanzen
- чл. 6b Anforderungen an Anbaumaterial von Gemüsepflanzen
- чл. 7 Anforderungen an Anbaumaterial von Obstarten bestimmter Sorten
- Unterabschnitt 2 Anforderungen an anerkanntes Anbaumaterial von Obstarten
- чл. 8 Allgemeine Anforderungen an anerkanntes Anbaumaterial von Obstarten
- чл. 9 Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Vorstufenmaterial
- чл. 10 Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Basismaterial
- чл. 11 Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Zertifiziertem Material
- чл. 12 Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Unterlagen, die keiner Sorte zugehören
- Unterabschnitt 3 Kennzeichnung, Verschließung, Verpackung und Kontrolle
- чл. 13 Kennzeichnung bei Anbaumaterial von Gemüse- und Zierpflanzenarten
- чл. 14 Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung bei Anbaumaterial von Obstarten
- чл. 15 Kontrolle
- чл. 16 Vergleichsprüfungen
- чл. 17 Mitteilungen
- Abschnitt 3 Ein- und Ausfuhr
- чл. 18 Einfuhr
- чл. 19 Ausfuhr
- Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- чл. 20 Ausnahmen
- чл. 21 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 22 Übergangsvorschriften
- чл. 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten