ÄApprO 2002 · Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002 чл. 26Zeugnis
Erster Unterabschnitt Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11 zu dieser Verordnung erteilt.