ZSKG · Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
ZSKG ст. 20Unterstützung des Ehrenamtes
Sechster Abschnitt Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
Der Bund unterstützt das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes.