WpÜG · Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG ст. 32Unzulässigkeit von Teilangeboten
Abschnitt 4 Übernahmeangebote
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.