1. WindSeeV · Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
1. WindSeeV ст. 8Abfälle
Unterabschnitt 1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
Das Einbringen und Einleiten von Abfall in die Meeresumwelt ist verboten, es sei denn, dies ist nach den Vorschriften dieser Verordnung zulässig.