1. WindSeeV · Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
1. WindSeeV ст. 32Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
Unterabschnitt 7 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
Die auf der Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens dem Fünffachen des jeweils größeren Rotordurchmessers zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen einhalten.