VRG · Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen
VRG ст. 14Befristung der Regelung
Für die Zeit ab 1. Januar 1989 ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.
VRG · Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen
Für die Zeit ab 1. Januar 1989 ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.