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VKFV · Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

VKFV ст. 5Personalkosten

ДействуетОфициальный текст

(1) Personalkosten sind die Aufwendungen für Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

(2) Bezüge sind alle nach besoldungsrechtlichen und tarifvertraglichen sowie vergleichbaren außertariflichen Regelungen laufend gezahlten Besoldungen und Entgelte an Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören insbesondere: 1.

das Grundgehalt,

2.

der Familienzuschlag,

3.

die Zulagen und Sonderzahlungen,

4.

die Vergütungen,

5.

die vermögenswirksamen Leistungen,

6.

die leistungsorientierte Bezahlung sowie

7.

die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung.