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TAppV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

TAppV ст. 6Zuständiger Prüfungsausschuss

Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

ДействуетОфициальный текст

Die Studierenden legen die Abschnitte der Tierärztlichen Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss an der Universität ab, an der sie im Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung im Studienfach Veterinärmedizin immatrikuliert sind oder zuletzt immatrikuliert waren. Wiederholungsprüfungen sollen bei dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, bei dem die Prüfung nicht bestanden worden ist.