TAppV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV ст. 35Klinische Propädeutik
Unterabschnitt 5 Lehrinhalte und Studienfächer
In dem Prüfungsfach Klinische Propädeutik haben die Studierenden ein Tier zu untersuchen und nachzuweisen, dass sie sich mit den Grundlagen der klinischen Untersuchungsmethoden vertraut gemacht haben.