StUG ст. 46aEinschränkung von Grundrechten
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.