StraBEG · Gesetz über die strafbefreiende Erklärung
StraBEG ст. 9Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung
Zweiter Abschnitt Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung
Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.