StiftBTG · Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen
StiftBTG ст. 8
- Stiftungsgeschäft
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters genehmigt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tode entstanden.
StiftBTG · Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen
- Stiftungsgeschäft
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters genehmigt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tode entstanden.