StGB ст. 67fMehrfache Anordnung der Maßregel
Freiheitsentziehende Maßregeln
Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.
Freiheitsentziehende Maßregeln
Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.