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StGB · Strafgesetzbuch

StGB ст. 305Zerstörung von Bauwerken

Siebenundzwanzigster Abschnitt Sachbeschädigung

ДействуетОфициальный текст

(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.