StGB ст. 19Schuldunfähigkeit des Kindes
Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.