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StGB · Strafgesetzbuch

StGB ст. 171Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Zwölfter Abschnitt Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

ДействуетОфициальный текст

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.