StGB ст. 10Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Erster Titel Geltungsbereich
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.
Erster Titel Geltungsbereich
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.