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StFachAngAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten

StFachAngAusbV ст. 5Ausbildungsplan

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

ДействуетОфициальный текст

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.