StBVV ст. 4aUnterschreiten der gesetzlichen Vergütung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.