StBerG · Steuerberatungsgesetz
StBerG ст. 113Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Zweiter Teilabschnitt Das Verfahren im ersten Rechtszug
Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht, nimmt in den Verfahren vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.