StBerG · Steuerberatungsgesetz
StBerG ст. 105Vorschriften für das Verfahren
Erster Teilabschnitt Allgemeines
Für das berufsgerichtliche Verfahren gelten die nachstehenden Vorschriften.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
Erster Teilabschnitt Allgemeines
Für das berufsgerichtliche Verfahren gelten die nachstehenden Vorschriften.