StaRUG · Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
StaRUG ст. 92Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Kapitel 6 Arbeitnehmerbeteiligung; Gläubigerbeirat
Die Verpflichtungen des Schuldners gegenüber den Arbeitnehmervertretungsorganen und deren Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz bleiben von diesem Gesetz unberührt.