StandVKlV · Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen
StandVKlV ст. 3Anwendungsbestimmung
Diese Verordnung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 17. Dezember 2025 geschlossen werden.
StandVKlV · Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen
Diese Verordnung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 17. Dezember 2025 geschlossen werden.