DE · SprengG
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Содержание
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 1a Ausnahmen für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes und der Länder und für deren Bedienstete sowie für Bedienstete anderer Staaten; Verordnungsermächtigungen
- ст. 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen
- ст. 2 Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe
- ст. 3 Begriffsbestimmungen
- ст. 3a Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen; Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren
- ст. 4 Verordnungsermächtigung, Anwendungsbereich
- ст. 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände
- ст. 5a Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung
- ст. 5b Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände vor dem Inverkehrbringen; Baumusterprüfung; Einzelprüfung
- ст. 5c Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Serienfertigung; Qualitätssicherungsverfahren; CE-Kennzeichnung
- ст. 5d Aufbewahrungspflicht
- ст. 5e Benannte Stellen
- ст. 5f Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
- ст. 5g Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
- ст. 6 Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss
- Abschnitt II Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
- ст. 7 Erlaubnis
- ст. 8 Versagung der Erlaubnis
- ст. 8a Zuverlässigkeit
- ст. 8b Persönliche Eignung, Begutachtung
- ст. 8c Pflichten des Gutachters
- ст. 9 Fachkunde
- ст. 10 Inhalt der Erlaubnis
- ст. 11 Erlöschen der Erlaubnis
- ст. 12 Fortführung des Betriebs
- ст. 13 Befreiung von der Erlaubnispflicht
- ст. 14 Anzeigepflicht
- ст. 15 Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen
- ст. 15a Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen
- ст. 16 Aufzeichnungspflicht
- ст. 16a Kennzeichnung von Explosivstoffen
- ст. 16b Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- ст. 16c Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; Gebrauchsanleitung; Registrierungsnummer
- ст. 16d Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen
- ст. 16e Maßnahmen des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen bei Nichtkonformität
- ст. 16f Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- ст. 16g Kennzeichnungspflicht des Einführers; Registrierungsnummer; Aufbewahrungspflicht
- ст. 16h Weitere Pflichten des Einführers
- ст. 16i Pflichten des Händlers
- ст. 16j Herstellerpflichten der Einführer und Händler
- ст. 16k Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behörde
- ст. 16l Identifizierung und Angaben der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt III Aufbewahrung
- ст. 17 Lagergenehmigung
- ст. 18 Ermächtigungen
- Abschnitt IV Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
- ст. 19 Verantwortliche Personen
- ст. 20 Befähigungsschein
- ст. 21 Bestellung verantwortlicher Personen
- ст. 22 Vertrieb und Überlassen
- ст. 23 Mitführen von Urkunden
- ст. 24 Schutzvorschriften
- ст. 25 Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften
- ст. 26 Anzeigepflicht
- Abschnitt V Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
- ст. 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
- ст. 28 Anwendbare Vorschriften
- ст. 29 Ermächtigungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- ст. 30 Allgemeine Überwachung
- ст. 31 Auskunft, Nachschau
- ст. 32 Anordnungen der zuständigen Behörden
- ст. 33 Beschäftigungsverbot
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung
- ст. 33b Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör
- ст. 33c Maßnahmen bei Information durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände; Aufhebung oder Änderung getroffener Maßnahmen
- ст. 33d Weitere Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
- Abschnitt VII Sonstige Vorschriften
- ст. 34 Rücknahme und Widerruf
- ст. 35 Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines
- ст. 36 Zuständige Behörden
- ст. 38 (weggefallen)
- ст. 39 Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen
- ст. 39a Datenübermittlung an und von Meldebehörden
- Abschnitt VIII Straf- und Bußgeldvorschriften
- ст. 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
- ст. 41 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
- ст. 43 Einziehung
- Abschnitt IX Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- ст. 44 Rechtsstellung der Bundesanstalt
- ст. 45 Aufgaben der Bundesanstalt
- Abschnitt X Übergangs- und Schlussvorschriften
- ст. 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse
- ст. 47 Übergangsvorschriften
- ст. 47a Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 34
- ст. 48 Bereits errichtete Sprengstofflager
- ст. 49 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
- ст. 50 (Änderung anderer Vorschriften)
- ст. 51 Nicht mehr anwendbare Vorschriften
- ст. 52 (weggefallen)
- ст. 53 (Inkrafttreten)