SportfAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau
SportfAusbV ст. 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Sportfachmann/Sportfachfrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.