SpoFöG ст. 27Rechtsaufsicht
Abschnitt 3 Spitzensport-Agentur
Die Spitzensport-Agentur untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramtes.
Abschnitt 3 Spitzensport-Agentur
Die Spitzensport-Agentur untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramtes.