SozKiGAbV · Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
SozKiGAbV ст. 5Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
SozKiGAbV · Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.