DE · SolvV
Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen
Содержание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Anträge und Anzeigen
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- ст. 3 Prüfungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
- ст. 4 Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
- ст. 5 Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking
- ст. 6 Auswertung des aufsichtlichen Benchmarkings
- Abschnitt 2 Ergänzende Regelungen zum IRB-Ansatz
- ст. 7 IRB-Ansatz-Eignungsbeurteilungen für interne Ratingsysteme
- ст. 16 Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug
- Abschnitt 3 Ergänzende Regelungen zur IMM
- ст. 18 IMM-Eignungsbeurteilung
- Abschnitt 4 Ergänzende Regelungen zu internen Einstufungsverfahren
- ст. 19 Eignungsbeurteilung für interne Einstufungsverfahren
- Abschnitt 5 Ergänzende Regelungen zu Netting-Rahmenvereinbarungen
- ст. 20 Interne Modelle für Netting-Rahmenvereinbarungen
- Abschnitt 6 Ergänzende Regelungen zu internen Modellen für Marktrisiken
- ст. 21 Interne-Modelle-Eignungsbeurteilung
- Kapitel 1 Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel
- ст. 26 Prozentsätze für die Abzüge vom harten Kernkapital, zusätzlichen Kernkapital und Ergänzungskapital
- ст. 27 Prozentsätze für die Anerkennung von nicht als Minderheitenbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital
- ст. 28 Faktoren für die Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital
- ст. 29 Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- ст. 30 Prozentsatz für die Anpassung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- ст. 31 Prozentsätze für die Begrenzung der unter Bestandsschutz fallenden Instrumente des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitals nach Artikel 484 Absatz 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Kapitel 2 Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Gruppen
- ст. 32 Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes
- Kapitel 1 Antizyklischer Kapitalpuffer
- ст. 33 Festlegung der Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer
- ст. 34 Veröffentlichung der Quote
- ст. 35 Zusätzliche Veröffentlichungen für Quoten in Drittstaaten
- ст. 36 Maßgebliche Risikopositionen
- Kapitel 2 Kapitalpuffer für systemische Risiken
- ст. 36a Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken
- Kapitel 3 Kombinierte Kapitalpufferanforderung
- ст. 37 Maximal ausschüttungsfähiger Betrag
- Kapitel 4 Puffer der Verschuldungsquote
- ст. 37a Maximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote
- Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- ст. 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten