SokaSiG · Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
SokaSiG ст. 11Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam abgeschlossen wurden.