SKPersStruktAnpG · Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte
SKPersStruktAnpG ст. 4Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
Die notwendigen Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Wechsel in den öffentlichen Dienst im Sinne des § 1 werden vom Bund bis zum 31. Dezember 2017 übernommen.