SichLVFinV · Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer
SichLVFinV ст. 11Übergangsvorschrift
Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.
SichLVFinV · Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer
Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.