SGB 6 ст. 40Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Erster Titel Renten wegen Alters
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie 1.
das 62. Lebensjahr vollendet und
2.
die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt
haben.