SGB 6 ст. 38Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Erster Titel Renten wegen Alters
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1.
das 65. Lebensjahr vollendet und
2.
die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
haben.